Hier ist der systematische Aufbau der PKW-Ausbildung (Klasse B) nach diesem Entwurf:
Wichtiger Hinweis: Es handelt sich aktuell um einen Referentenentwurf
Das Gesetz ist noch nicht final verabschiedet; ein Inkrafttreten wird für den 1. Januar 2027 angestrebt.
1. Theoretischer Wissenserwerb
- Wahlfreiheit des Lernformats: Die starre Präsenzpflicht im Theorieunterricht entfällt. Fahrschüler können zwischen Präsenzunterricht, digitalem Online-Unterricht (synchron) oder asynchronen Lernformaten (Videos/Apps) wählen.
- Wegfall der Stundenbegrenzung: Die bisherige Regelung, maximal zwei Theorieeinheiten pro Tag zu besuchen, soll gestrichen werden, um kompakte Ferienkurse zu ermöglichen.
- Verschlankter Fragenkatalog: Reduzierung von ca. 1.100 auf rund 840 Fragen. Jede Frage zählt künftig gleich viel (Wegfall der Fehlerpunkte-Gewichtung), wobei sicherheitsrelevante Fragen weiterhin fehlerfrei beantwortet werden müssen.
2. Praktische Basisausbildung & Simulation
- Stärkerer Simulator-Einsatz: Hochmoderne Fahrsimulatoren werden rechtlich voll anerkannt und können künftig ohne Anwesenheit eines Fahrlehrers ("Stand-alone") genutzt werden.
- Verkürzte Schaltwagen-Schulung: Für den B197-Führerschein können bis zu 6 von 7 erforderlichen Stunden auf dem Simulator absolviert werden; nur ein kleiner Teil sowie die Überprüfungsfahrt finden im echten Verkehr statt.
3. Neue Phase: Fahrpraxis unter Anleitung (Experimentierklausel) [1]
- Privates Üben: Nach bestandener Theorieprüfung und einer fahrpraktischen Grundausbildung (mind. 6 Stunden) dürfen Fahrschüler mit privaten Begleitpersonen (z. B. Eltern) im öffentlichen Raum fahren.
- Ziel: Erwerb von Routine und Sicherheit außerhalb teurer Fahrschulstunden, um die Gesamtzahl der benötigten Profi-Stunden zu senken.
4. Reduzierte Pflichtfahrten & Prüfung
- Reduktion der Sonderfahrten: Die Anzahl der gesetzlich vorgeschriebenen Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten soll reduziert werden.
- Kürzere praktische Prüfung: Die Dauer der Prüfungsfahrt wird auf das EU-Mindestmaß von 25 Minuten gesenkt (zuvor ca. 55 Minuten).
- Digitale Dokumentation: Der gesamte Ausbildungsfortschritt wird digital erfasst, um Transparenz über die Prüfungsreife zu schaffen.
Welche Rolle und Aufgaben übernehmen die Laienausbilder?
Im Referentenentwurf vom 04.05.2026 ist die Rolle der Laienausbilder (meist Eltern oder enge Verwandte) klar definiert. Sie ersetzen nicht den Fahrlehrer, sondern dienen als "Erfahrungslieferanten" in einer geschützten Übungsphase.
Hier sind die spezifischen Leistungen, die Laienausbilder erbringen:
1. Training von Routine und Automatismen
- Festigung der Fahrzeugbedienung: Schalten, Anfahren, Bremsen und Lenken sollen durch Wiederholung in Fleisch und Blut übergehen.
- Blickführung: Einüben der Spiegelarbeit und des Schulterblicks in Alltagssituationen.
- Parkübungen: Vielfältiges Trainieren von Einparkvorgängen im öffentlichen Raum ohne den Zeitdruck einer teuren Fahrstunde.
2. Bewältigung von Alltagssituationen
- Fahrten zu verschiedenen Zeiten: Fahren bei Dämmerung, Berufsverkehr oder schlechtem Wetter (Regen/Nebel).
- Bekannte Strecken: Befahren von Arbeitswegen, Schulwegen oder Strecken zum Supermarkt, um die Aufmerksamkeit weg von der Navigation hin zum Verkehr zu lenken.
- Vorausplanendes Fahren: Unterstützung dabei, Gefahren frühzeitig zu erkennen und die Fahrweise anzupassen (Spritsparendes Fahren).
3. Psychologische Unterstützung & Sicherheit
- Stressabbau: Üben in einer vertrauten Atmosphäre ohne den Prüfungsdruck einer professionellen Fahrstunde.
- Einschätzung der Prüfungsreife: Der Laienausbilder gibt Rückmeldung an die Fahrschule, ob der Schüler sich im dichten Verkehr bereits sicher fühlt.
⚠️ Wichtige Grenzen der Laienausbildung
Damit das System funktioniert, gibt es strikte Auflagen für diese Leistungen:
- Keine Erstausbildung: Der Laienausbilder darf erst übernehmen, wenn die Fahrschule die Grundreife (nach ca. 6–10 Profi-Stunden) bescheinigt hat.
- Dokumentationspflicht: Der Ausbilder muss die Fahrten in einer App protokollieren (Zeit, Strecke, Besonderheiten).
- Kein Theorie-Ersatz: Die Vermittlung von Verkehrsregeln und rechtlichem Wissen bleibt Kernaufgabe der Fahrschule.